Mindestmaße & Schonzeiten

    • Hecht

      Hecht

      Mindestmaß: 60 cm

    • Aal

      Aal

      Mindestmaß: 45 cm

      Schonzeit: keine Schonzeit

    • Karpfen

      Karpfen

      Mindestmaß: 35 cm

      Schonzeit: keine Schonzeit

    • Regenbogenforelle

      Regenbogenforelle

      Mindestmaß: 25 cm

      Schonzeit: keine Schonzeit

    • Zander

      Zander

      Mindestmaß: 45 cm

    • Schleie

      Schleie

      Mindestmaß: 20 cm

      Schonzeit: keine Schonzeit

    • Sterlet

      Sterlet

      Mindestmaß: 80 cm

      Schonzeit: keine Schonzeit

    • Wels

      Wels

      Mindestmaß: Das Mindestmaß für den Wels wurde bis zum 30.11.2023 aufgehoben

      Schonzeit: keine Schonzeit

      Mindestmaße und Schonzeiten

      Der Fang des neunstacheligen Stichlings, des Bitterlings und des Schlammpeitzgers (Putaal) ist gesetzlich verboten.

      In allen Vereinsgewässern gilt für Hechte und Zander die Schonzeit vom 1. Januar bis 30. April. In dieser Zeit ist das Angeln mit Köderfischen und das Fischen mit geführten Kunst- oder Naturködern jeglicher Art daher in allen Gewässern untersagt.

      Gesetzliche Artenschonzeiten sind zusätzlich zu beachten. Untermaßige Fische sind sofort zurückzusetzen.

      Bitte beachtet auch die Befischungs- und Gewässerordnung des A.V. Jever e.V.

      Befischungs- und Gewässerordnung

      Jever, März 2022

      Kontakt

      Wenn Sie eine Frage zum Angelverein Jever e.V. haben, können Sie sich gerne an uns wenden. Benutzen Sie einfach unser Kontaktformular!

      info[at]angelverein-jever.de

      Telefonnummer: (04461) 72331

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